Was muss ich tun, um an der Briefwahl teilnehmen zu können?
Jede wahlberechtigte Person kann ohne Angabe von Gründen von der Briefwahl gebrauch machen. Bevor das geht, muss ein Wahlschein beantragt werden. Am schnellsten kannst Du deinen Antrag online unter aachen.de/briefwahlantrag stellen. Wahrscheinlich ist bei dir auch schon die Wahlbenachrichtigung angekommen. Dann kannst du das Formular auf der Rückseite ausgefüllt zurücksenden. Die Wahlbenachrichtigung ist aber keine Voraussetzung für den Briefwahlantrag. Alternativ kannst du unter Angabe des vollständigen Namen, Geburtsdatum und Wohnort auch persönlich beim Wahlamt Aachen-Mitte oder per Mail an den Wahlschein gelangen. Die Briefwahlunterlagen werden dir per Post zugeschickt.
Bis wann muss ich den Antrag gestellt haben?
Am besten beantragst Du deinen Wahlschein so früh wie möglich. Das geht ab sofort, auch wenn bei Dir (noch) keine Wahlbenachrichtigung angekommen ist. Dein Antrag muss spätestens bis zum 24. 09. (das ist der Freitag vor der Wahl) bei der Stadt eingegangen sein. Beachte aber, dass deine Briefwahl noch rechtzeitig bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, bei dem Wahlamt angekommen sein muss.
Wie läuft die Briefwahl ab?
Bei deinen Briefwahlunterlagen findest Du Stimmzettel, die Du wahrscheinlich auch schon aus den Wahllokalen kennst. Darauf findest Du alle Direktkandidaten deines Wahlkreises für die Erstwahl und alle zugelassenen Parteien für die Zweitwahl, auf beiden Seiten kannst Du jeweils ein Kreuz setzen. Alle Informationen für eine gültige Wahl stehen aber auch nochmal auf den Zetteln. Danach steckst Du sie in den blauen Briefumschlag, diesen wiederum in den Roten und gibst ihn dann bei der Post ab. Dein Wahlschein muss in Deutschland nicht frankiert werden.
Du kannst übrigens auch aus dem Ausland wählen. Beachte dabei aber, dass Post aus dem Ausland einige Tage brauchen kann und ausreichend frankiert werden muss. Der Brief muss unbedingt bis zum Wahlsonntag, 26. 09., um 18 Uhr bei der Stadt Aachen eingegangen sein, damit er noch mit ausgezählt werden kann.
Ich bin spät dran. Kann ich doch noch im Wahllokal wählen?
Keine Sorge, auch wenn Du schon Briefwahlunterlagen hast, kannst du noch vor Ort wählen – vorausgesetzt deine Wahl ist noch nicht losgeschickt. Damit Du im Wahllokal wählen kannst, musst Du deinen Wahlschein (nicht die Wahlbenachrichtigung) mitbringen.
Außerdem kannst Du den Brief schon vor dem Wahlsonntag persönlich zum Wahlamt bringen. Die Adresse steht auf deinen Briefwahlunterlagen.
Kann ich mir sicher sein, dass meine Stimme berücksichtigt wird?
Genau wie in den Wahllokalen die Wahlurnen geöffnet und die Stimmen ausgezählt werden, werden die Briefwahlen um 18 Uhr geöffnet und die Ergebnisse ausgewertet. Entgegen manch populistischer Aussage gibt und gab es in den vergangenen Jahren keinerlei Hinweise auf Manipulationsversuche oder Wahlfälschungen, jede:r kann bei der Auszählung mit dabei sein. Kommt dein Brief also pünktlich an, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.